Zwei mögliche Systeme zur Ammoniak-Reduktion bei Güllegruben

Alle bestehenden Güllegruben müssen mit einer Übergangsfrist bis 2030 gedeckt sein, Neubauten ab dem 1. Januar 2022. Nebst der Umwelt profitiert auch der Landwirt von der vom Bundesrat beschlossenen, neuen Massnahme: Durch verminderte Ammoniakverluste enthält die Gülle mehr Nährstoffe.