Förderprogramm Wärmepumpenboiler
Energieeffiziente Warmwasseraufbereitung in Milchviehbetrieben
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Energieberatung für Ihren Landwirtschaftsbetrieb
Sparen Sie Strom und Geld!
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Alle bestehenden Güllegruben müssen mit einer Übergangsfrist bis 2030 gedeckt sein, Neubauten ab dem 1. Januar 2022. Nebst der Umwelt profitiert auch der Landwirt von der vom Bundesrat beschlossenen, neuen Massnahme: Durch verminderte Ammoniakverluste enthält die Gülle mehr Nährstoffe.
Laut dem Faktenblatt des Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL kann die biologische Bewirtschaftung der Böden die landwirtschaftlichen Auswirkungen auf das Klima vermindern.
Die in der Schweiz verursachten Treibhausgasemissionen sind seit 1990 um total 14% zurückgegangen. Schätzungen zufolge wird das Ziel bis zur Deadline in zwei Jahren wohl aber nicht erreicht. Obwohl der Landwirtschaftssektor einen Rückgang von 10% verzeichnet, bleibt die Treibhausgasreduktion eine Herausforderung.
Dem Vorstoss der GLP, dass Gewächshäuser nicht mehr mit fossilen Energien geheizt werden dürfen, wurde im Kanton Zürich zugestimmt. Denn inländisches Gemüse und Früchte aus dem Gewächshaus sei eine Mogelpackung.
Güllelager sind eine wichtige Quelle von Ammoniak und Trebhausgasen in der Landwirtschaft. Zusammen mit anderen Forschungsinstitutionen hat die Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) die bisher umfassendste Übersicht über THG- und Ammoniakemissionen aus der Güllelagerung veröffentlicht.
In zwei Urteilen von 2019 wirft das Bundesgericht die Frage auf, ob eine PV-Anlage als Inventar oder als Gebäudebestandteil zu betrachten ist.
Ist die Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Boden ein Mittel zur Bekämpfung der globalen Erwärmung? Klaus Zaugg, Landwirt aus Iffwil (BE) setzt auf regenerative Landwirtschaft, um Humus aufzubauen und die Fruchtbarkeit der Böden zu verbessern. Dadurch soll mehr Kohlenstoff im Boden gespeichert werden.
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