Förderprogramme, Förderinstrumente und Marktopportunitäten für Landwirtinnen und Landwirte
Förderprogramme in Ihrer Ortschaft
Auf der Webseite www.energie-experten.ch können mit Hilfe der Eingabe von Ort oder Postleitzahl laufende Förderprogramme im Energiebereich gefunden werden.
AgrIQnet
AgrIQnet fördert innovative Gemeinschaftsprojekte (min. zwei Produzenten) zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Wertschöpfung. Die Unterstützung bezieht sich auf Kosten, die während der Vorabklärung anfallen (z.B. Erarbeitung Businessplan, Machbarkeitsstudien usw.) oder auch Kosten, die während der Entwicklungs- oder Reaslisierungsphase anfallen (z.B. Marketing, IT-Systeme etc.). Infrastrukturkosten, Produktentwicklungskosten oder Verwaltungskosten der Trägerschaft sowie Beiträge an Dritte können nicht angerechnet werden.
AgroCleanTech
Wir bieten folgendes Förderprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz an:
AgroSolar
Dank Ihrer Investition in die Zukunft und AGROsolar werden Sie unabhängig und können erst noch Ihre Stromkosten senken.
- Der Landwirt kauft seine Anlage über die LANDI bei Solvatec.
- AGROLA bezahlt bis zu 50 % des Batteriespeichers.
- Die Amortisation der Anlage liegt bei 15 Jahren.
- Der Landwirt verkauft den von ihm nicht benötigten Strom an den Verteilnetzbetreiber und verdient an der Stromproduktion.
- AGROLA erhält während 10 Jahren die HKN (Herkunftsnachweise) aus der Überschussproduktion des Landwirtes für die Eigenverwertung.
CO2-Abgabebefreiung Gewächshäuser
Die Gewächshausbranche kann sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit der Energieagentur der Wirtschaft EnAW umgesetzt werden.
Befreiung CO2-Abgabe Gewächshausbetriebe
Batteriespeicher-Förderprogramm Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau fördert Batteriespeicher ab 4 kW mit Beiträgen ab CHF 1500.- und zusätzlich CHF 200.- pro kWh nutzbarer Batteriespeicherkapazität.
Förderbedingungen
- Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
- Beitragsberechtigt sind stationäre Batteriespeicher für bereits bestehende oder geplante Solarstromanlagen.
- Anlagenerweiterungen sind nur ab einer zusätzlich nutzbaren Kapazität von 4 kWh förderberechtigt.
- Es wird erwartet, dass der Betreiber auf Verlangen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) einen Teil der Kapazität dem EVU gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
Weitere Energie-Förderungen des Kantons Thurgau finden Sie unter folgendem Link: Förderprogramm Energie Thurgau
CEPAR - Conseil énérgetique pour l'agriculture romande
Mit Hilfe eines kurzen Energieberatungschecks werden gezielt Energiesparpotenziale auf landwirtschaftlichen Betrieben aufgedeckt und Betriebe der französischsprachigen Regionen der Schweiz profitieren von einer vergünstigten landwirtschaftlichen Energieberatung (aktuell nur in Französisch).
Einspeise- und Einmalvergütung Stromproduktion
Einmalvergütung
Für Photovoltaikanlagen (PV) kann eine Einmalvergütung beantragt werden (Kategorien: KLEIV = Anlagen zwischen von 2 kW bis 100 kW; GREIV = 100 kW und 50 MW). Diese dient als Investitionshilfe und kann bis maximal 30 % der Investitionskosten betragen. Zur Zeit muss für PV-Anlagen bis 100 kW mit Wartezeiten von etwa neun Monaten gerechnet werden (bei GREIV beträgt lediglich die Bearbeitungsfrist ca. 3 Monate).
Einspeisevergütung
Neue Sonnen- und Windenergieanlagen können nur noch bis Ende 2022 für 15 Jahre, Biogasanlagen für 20 Jahre ins kostenorientierte Einspeisevergüstungssystem (KEV) aufgenommen werden. Es bestehen momentan lange Wartelisten und eine Aufnahme kann nicht garantiert werden. Nach aktuellem Stand können Photovoltaikanlagen (PV) grösser als 100 kW, die bis Juni 2012 angemeldet wurden – der Reihenfolge des Gesucheinreichdatum nach - in die KEV aufgenommen werden. Anlangen, die nach diesem Datum angemeldet wurden oder kleiner 100 kW sind können eine Einmalvergütung beantragen.
Weiterführende Informationen
- Kulanzregelung angesichts der Corona-Situation: Medienmitteilung UVEK
- Einmalvergütung
- Stromvermarktung
Energieeffiziente Gewerbegeräte (Kühlschränke etc.)
Das Förderprogramm „Energieeffiziente Gewerbegeräte“ von Topten unterstützt Sie beim Sparen von Energie und Geld. Förderberechtigt sind steckerfertige Geräte mit höchster Energieeffizienz und klimafreundlichem Kältemittel.
Klimafreundliche Stickstoffdüngung
Lachgasemissionen aus der Stickstoffumsetzung im Boden sind neben den Methanemissionen von Wiederkäuern die zweitwichtigste Quelle von Treibhausgasen in der Schweizer Landwirtschaft. Das Lachgas entsteht nach dem Düngen als Nebenprodukt der bakteriellen Umwandlung des Stickstoffs von seiner Ammonium- in die Nitratform (sogenannte Nitrifikation), sowie beim gegenläufigen Prozess der Denitrifikation. Rund zwei Drittel der Lachgasemissionen entweichen so direkt aus landwirtschaftlichen Böden. Der Rest resultiert indirekt aus Stickstoff, der als Ammoniak und Nitrat verloren geht.
Mit Hilfe von modernen Zusatzstoffen (Nitrifikationshemmer) wird der Stickstoff in Form on Ammonium im Dünger stabilisiert, wodruch sich die Lachgasemissionen stark vermindern. Die Organisation First Climate hat ein Förderprogramm entwickelt, damit diese klimafreundlichen Dünger für Landwirte günstiger angeboten werden können. Die Beiträge dafür stammen aus dem Kauf von Bescheinigungen durch die Stiftung KliK (Klimaschutz und CO2-Kompensation).
- ENTEC26 Dünger
- Programm für klimafreundliche Düngung von First Climate
Factsheet Reduktion Lachgasemissionen aus Stickstoffdüngung KliK
Klimastiftung Schweiz
Die Klimastiftung Schweiz fördert Projekte im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz von kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeiter - auch Landwirtschaftsbetriebe.
Beispielprojekte
Neuland betreten mit Pilotprojekt
Ammoniak-Kälteanlage zum Heizen und Kühlen von Tomaten
Mobile Pelletheizungen für die Heutrocknung
Um eine gute Heuqualität sicherzustellen und das Wetterrisiko der Bodentrocknung zu reduzieren, kann Heu im Lager mit Warmluft getrocknet werden. Einen verbreiteten Einsatz haben Unterdachsonnenkollektoren, die jedoch auf eine Besonnung des Stalldaches unmittelbar nach der Ernte angewiesen sind. Deshalb kommen oft bei ungünstigen Bedingungen (Herbst, Regen) mobile Warmluftöfen (Heizöl, Schnitzel) in den Einsatz.
Mobile Pelletheizungen sind verglichen mit der Verwendung von Heizöl nicht nur umweltfreundlicher, mit der Förderung durch die Stiftung KliK (Klimaschutz und CO2-Kompensation) kann sich auch ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben, da die Heizungen dadurch günstiger angeboten werden können.
- Heutrocknung mit mobiler Pelletheizung der Suter Entfeuchtungstechnik AG
- Programm Mobile Pelletheizungen KliK
Factsheet Mobile Pelletheizungen KliK
Beispiel Mobile Heutrocknung (Quelle: Suter Entfeuchtungstechnik AG)
Ressourceneffizienzbeiträge
Emissionsmindernde Ausbringverfahren
Ausbringverfahren von Gülle mit emissionsmindernder Wirkung, wie den Schleppschlauch, den Schleppschuh oder den Gülledrill sowie die tiefe Gülleinjektion werden vom Bund mit Beiträgen unterstützt.
Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen
Zur Reduktion der Ammoniakemissionen, was auch eine Reduktion indirekter Lachgasemissionen bedeuet, wird die stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen mit Beiträgen gefördert.
Schweizer Berghilfe
Die Schweizer Berghilfe unterstützt nachhaltige und innovative Projekte mit dem Ziel die Lebensbedingungen im Schweizer Berggebiet zu verbessern. Es konnten bereits verschiedene landwirtschaftliche Projekte im Bereich Energie durch die finanzielle Unterstützung der Schweizer Berghilfe realisiert werden.
Umweltfreundliche Pelletheizungen
Das myclimate Förderprogramm unterstützt den Ersatz der alten Heizöl- oder Erdgasheizung durch eine vollautomatisch betriebene Pelletheizung. Profitieren können LiegenschaftsbesitzerInnen von Gebäudeheizungen an Standorten in der Schweiz, für die es zurzeit keine Finanzhilfen von Bund, Kanton oder Gemeinde gibt.
end faq
Jährliche CO₂-Reduktion: 850 tCO2e
Das myclimate Förderprogramm unterstützt den Ersatz der alten Heizöl- oder Erdgasheizung durch eine vollautomatisch betriebene Pelletheizung. Profitieren können LiegenschaftsbesitzerInnen von Gebäudeheizungen an Standorten in der Schweiz, für die es zurzeit keine Finanzhilfen von Bund, Kanton oder Gemeinde gibt.