Seit Anfang 2023 können die Kreditkassen wieder Photovoltaikanlagen mit zinslosen Krediten unterstützen.
Welche Voraussetzungen?
Es werden nur Anlagen unterstützt, die maximal 200 % des landwirtschaftlich bedingten Eigenbedarfs produzieren. Bei grösseren Anlagen wird der Kredit linear reduziert.
Es können nur Betriebe Beiträge erhalten, welche die allgemeinen Voraussetzungen für Investitionshilfen erfüllen. Diese sind beispielsweise Ausbildungsanforderung, Grösse über 1 SAK, ÖLN erfüllt, usw.
Wie sieht die Unterstützung aus?
Für eine oben beschriebene PV-Anlage kann ein Investitionskredit von 50 % der Investitionskosten ausgelöst werden. Beiträge werden nur für Bauten, Anlagen und Einrichtungen ausgerichtet, die nicht über andere Förderprogramme des Bundes wie die kostenorientierte Einspeisevergütung gefördert werden.
Für Fragen zum Investitionskredit «Photovoltaikanlage» wenden Sie sich direkt an die Kreditkasse Ihres Kantons.
Link zur Anhang 3.4.2 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV)