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Neue Vorgaben vom Bund für Klimaschutz in der Landwirtschaft

Neue Vorgaben vom Bund für Klimaschutz in der Landwirtschaft

Laut Agrarbericht des Bundes soll der Klimaaspekt in der Agrarpolitik künftig stärker verankert werden.

Der Bundesrat setzt der Landwirtschaft im revidierten CO2-Gesetz neue Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen: 20 bis 25 Prozent weniger bis 2030 gegenüber 1990. Eine im Agrarbericht enthaltene Massnahme ist, den Tierbestand dem lokal verfügbaren Futterangebot anzupassen. Das bedeutet weniger Kühe. Die Konsumenten entscheiden mit ihrem Konsum von tierischen Produkten jedoch mit. Derzeit berät die Umweltkommission des Nationalrats die Vorlage.

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