Zwei mögliche Systeme zur Ammoniak-Reduktion bei Güllegruben
Alle bestehenden Güllegruben müssen mit einer Übergangsfrist bis 2030 gedeckt sein, Neubauten ab dem 1. Januar 2022. Nebst der Umwelt profitiert auch der Landwirt von der vom Bundesrat beschlossenen, neuen Massnahme: Durch verminderte Ammoniakverluste enthält die Gülle mehr Nährstoffe.
Gemäss einer Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) soll die Gülle-Abdeckung Ammoniak-Emissionen um bis zu 80% reduzieren. Zwei Varianten mit Vor- und Nachteilen kommen für die Abdeckung infrage: Bei festen Konstruktionen (Zelt-, oder Kegeldach, Kugelkuppe) ist das Rühren kontrollierbar, jedoch fliesst das Regenwasser nicht in die Gülle ab. Bei Schwimmfolien ist es gerade andersherum.