Ab 2020 Direktvermarktung Pflicht für Stromproduzenten
Die bisherige KEV wurde in ein Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umgestaltet. Anlagebetreiber müssen spätestens ab dem 1. Januar 2020 ihren Strom selber vermarkten.
Betroffen sind Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von 100 kW oder mehr, die ab Anfang 2018 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen wurden, und Betreiber, die Ende 2017 bereits eine Einspeisevergütung nach bisherigem Recht erhielten, sofern ihre Anlage eine Leistung von 500 kW oder mehr aufweist.
Einen rechtzeitigen Vertragsabschluss mit einem Direktvermarkter ist wichtig, damit keine Erlöse aus dem Stromverkauf verloren gehen. Für die Direktvermarktung entrichtet die Pronovo AG eine Einspeiseprämie und ein Bewirtschaftungsentgelt.