Photovoltaik-Anlagen: Auszahlung von Einmalvergütungen
Gemäss Mitteilung des Bundesamts für Energie können dieses Jahr rund 6'600 Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen (KLEIV) ausbezahlt werden.
Es handelt sich dabei um Anlagen, die bis Mitte September 2015 in Betrieb genommen wurden. 2019 werden es voraussichtlich rund 5'800 Anlagen sein, die bis Ende 2017 in Betrieb gegangen sind. Neue Anlagen, die ab 2018 in Betieb genommen werden, müssen mit einer Wartefrist von etwa 2 Jahren rechnen.
Bei den grossen Anlagen (GREIV; zwischen 100 kW bis 50 MW) ist der Abbau der Warteliste abhängig vom Anmeldedatum und der Entscheidung der Anlagebesitzer, die das Wahlrecht zwischen Einspeisevergütung und Einmalvergütung haben. 2018 sollen rund 40 MW Leistung gefördert werden.