Ab dem 1. Januar 2027 wird eingespeister PV-Strom nicht mehr zu einem festen Quartalspreis vergütet, sondern zum Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel zur jeweiligen Stunde.
Mittags im Sommer, wenn Ihre PV-Anlage am meisten produziert, ist dieser Preis am tiefsten, in einzelnen Stunden sogar negativ. Anlagen unter 150 kW erhalten weiterhin eine Minimalvergütungsprämie: Liegt der Referenzmarktpreis eines Quartals unter der Minimalvergütung Ihrer Anlage, wird die Differenz für jede eingespeiste Kilowattstunde zusätzlich ausbezahlt. Diese Prämie gleicht tiefe Quartalspreise teilweise aus, ist aber keine Untergrenze für die einzelne Stunde: Bei stark negativen Preisen kann die Einspeisung Sie Geld kosten.
Das Merkblatt erklärt kompakt auf drei Seiten, was sich mit der Umstellung auf die dynamische Abnahmevergütung per 1. Januar 2027 ändert, was gleich bleibt und was Betriebe bereits heute tun können, um ihre Erträge zu sichern. Es richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte mit bestehender oder geplanter PV-Anlage.
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