PV Update: Über KEV, Einmalvergütung und Direktvermarktung
Wir berichteten bereits im Newsletter November über die Auswirkungen der Neuerungen des Energierechts auf die Landwirtschaft. An der PV Update Tagung Anfang Dezember in Olten wurden die Änderungen der Förderung von Photovoltaikanlagen erörtert.
Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gibt es faktisch nicht mehr. Neu ist mit der Einmalvergütung zu rechnen. Da alle Anlagen unter 100 kW Leistung, die sich ab Juli 2012 für die KEV angemeldet hatten und keinen positiven Bescheid erhalten, nun in die Einmalvergütung wechseln, muss bei einer neue Anmeldung mit einer Wartezeit von etwa zweieinhalb Jahren gerechnet werden. Momentan befinden sich 12'200 Anlagen mit einer Leistung von total 250 MW auf der Warteliste für die kleine Einmalvergütung. Ab dem 1. April 2018 ist es für alle KEV-Bezüger möglich in die Direktvermarktung zu wechseln. Ab dem 1. Januar 2020 wist die Direktvermarktungt für grosse Anlagen (> 500 kW sowie Anlagen ab 100 kW, die ab 2018 in die KEV bzw. das EVS kommen) obligatorisch.