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Steigende Preise ermöglichen Abbau der Wartelisten

Steigende Preise ermöglichen Abbau der Wartelisten

Der Bund förderte im Jahr 2018 rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Wegen steigenden Marktpreisen und des höheren Netzzuschlags stehen 2019 mehr Mittel zur Verfügung, so dass die Wartelisten deutlich abgebaut werden können.

Für alle Anlagenbetreiber, die ihr vollständiges Gesuch bis 30. Juni 2018 eingereicht haben, wird die Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen (KLEIV) voraussichtlich bis Ende 2019 ausbezahlt. Betroffen sind rund 13'500 Anlagen mit einer Leistung von ca. 260 MW. Jene Betreiber, die ihr Gesuch Ende 2018 einreichen, müssen bis zur Auszahlung mit einer Wartezeit von rund eineinhalb Jahren rechnen.

Eine Zusicherung der Einmalvergütung für grosse PV-Anlagen (GREIV) erhalten voraussichtlich alle Anlagebetreiber, die ihr Gesuch bis 30. September 2013 eingereicht hatten. Die Zusicherungen werden im ersten Quartal 2019 ausgestellt. Die Wartefrist halbiert sich dank dem intensivierten Abbau. Gesuchsteller, die sich Ende 2018 anmelden, müssen voraussichtlich 2 - 3 Jahre (bisher 6 Jahre) auf die Zusicherung warten.

222 Photovoltaikanlagen ab 100 kW, die bis und mit 30. April 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat, werden im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem (KEV) aufgenommen. Ebenfalls im Juli 2019 werden 57 Biomasse-, 79 Kleinwasserkraft- und 2 Windkraftanlagen (baureife oder bereits realisierte Anlagen) in das Einspeisvergütungssystem aufgenommen, welche die Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 bei Swissgrid eingereicht hatten.

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