Photovoltaikanlagen ab 100 kWp müssen vor dem 30.06.2018 ihr Wahlrecht ausüben!
Anlagebetreiber von Photovoltaikanlagen mit 100 kWp und grösser, und auch Projektanten, welche bisher eine Anlage grösser 100 kWp nur geplant und angemeldet haben, haben ein Schreiben der Firma Pronovo erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihr Wahlrecht gemäss neuem Energiegesetz auszuüben.
Sie können dabei wählen zwischen der Aufnahme ins Einspeisevergütungssystem (EVS ex. KEV) und der „Grossen“ Einmalvergütung (GREIV). Für EVS berechtigt sind alle Anlagen ab 100 kWp auf der Warteliste, wobei diejenigen mit Anmeldedatum bis und mit 11.01.2012 schon im 2018 in die EVS aufgenommen werden können. Für Anlagen mit späterem Anmeldedatum muss ebenfalls das Wahlrecht bis zum 30.06.2018 ausgeübt werden, falls die EVS gewünscht wird. Es ist möglich, dass einige dieser PV-Anlagen nach 2018 ins EVS aufgenommen werden könnten.
Wichtig: Das „alte“ Wahlrecht, welches in den Jahren 2014 bis 2017 für Anlagen auf der Warteliste ausgeübt wurde, ist nicht mehr gültig. Wer ins EVS will (auch wer früher schon KEV erhält), muss der Firma Pronovo daher innert der neu gesetzten Wahlrechtfrist, d.h. bis am 30.06.2018 das ausgefüllte Formular zusenden! Ohne schriftliche Rückmeldung werden selbst bestehende KEV-Anlagen grösser 100 kWp aus den Jahren 2014 bis 2017 automatisch der Einmalvergütung (GREIV) zugeordnet.