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Ökostrom-Schweiz: fordert Massnahmen für Projekte mit grossem ungenutztem Klimaschutzpotenzial

Ökostrom-Schweiz: fordert Massnahmen für Projekte mit grossem ungenutztem Klimaschutzpotenzial
Bild: BAFU

Gemäss dem bestehenden CO2-Gesetz müssen Treibstoffimporteure 10% der vom Verkehr verursachten CO2-Emissionen mit Kompensationsprojekten aus der Schweiz kompensieren. Landwirtschaftliche Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag an diese Kompensationsmengen. 

Laut der Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes sollen die für den Verkehrssektor verlangenten Kompensationen ab 2021 zum grössten Teil im Ausland getätigt werden können. Ökostrom Schweiz sieht einen Anteil von mindestens 20-30 % der Kompensationen im Inland als notwendig und zielführend an, um damit gute Projekte generieren und laufende inländische Projekte weiterführen zu können. Entgegen der Aussage der Erdölvereinigung Schweiz gibt es im Inland genügend Projekte. Zurzeit werden lediglich 4 % des Hofdüngers in der Schweiz energetisch genutzt, was jährlich einer Reduktion der Methanemissionen von rund 40'000 Tonnen CO2eq entspricht. Bei einer energetischen Nutzung von zum Beispiel 40 % des Hofdüngers könnten geschätzt etwa 400'000 Tonnen COeq reduziert werden.

Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes wird erstmals auch die Landwirtschaft gesetzlich verpflichtet einen Beitrag an die Emissionsminderung zu leisten. Als landwirtschaftliche Organisation befürwortet Ökostrom Schweiz, dass auch die Landwirtschaft ihre Verantwortung übernimmt und ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet. 

Ökostrom Schweiz plädiert für konkret vorgegebene Massnahmen, die aber nicht gesetzlich verankert sind. Gesetzlich vorgegeben werden soll einzig der Richtwert einer Reduktionsmenge, die zu erreichen ist.  Die Reduktionen sollen dort erreicht werden, wo sie für die einzelnen Bauernbetriebe am sinnvollsten umgesetzt werden können.

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Beitrag 10vor10: "Soll Klimaschutz ins Ausland ausgelagert werden?"

 

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